| Rückblick: | ||
| „Holzschutzfachmann“ 3 Jahre Praxiserfahrung + Postgradualstudium |
staatl. Zulassung, Weiterbildung durch Ingenieurorganisation |
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| „Sachverständiger für Holzschutz“ | staatl. Zulassung, Weiterbildung durch Ingenieurorganisation (Gutachter, Arbeiten für Gerichte) |
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| Heute: | ||
| „Sachverständiger“ = ungeschützter Titel |
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| Einziger offizieller Titel = „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ |
durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ggf. Ingenieur- und Architektenkammern Ausbildung u. a. bei EIPOS, Prüfung jedoch nur bei Industrie- und Handelskammern |
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| Seit 1995: | ||
| „Sachkundiger für bekämpfenden Holzschutz“ bzw. „Sachkundiger für Holzschutz am Bau“ |
durch Ausbildungsbeirat Ausbildung durch ausgewählte Einrichtungen Grundlage: Gefahrstoffverordnung |
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| Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit chemischen HSM. Das heißt, zukünftig dürfen nur noch „Sachkundige“ mit HSM arbeiten! |
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| Quelle: Lehrgangsordner zum Sachkundelehrgang | ||
